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Titel: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 15.03.2022
Aktenzeichen: IV C 5 – S 2334/19/10007 :007
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Arbeitsrecht, Einkommensteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer: 22070217 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 334

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

– BMF, Schreiben vom 15.03.2022 – IV C 5 – S 2334/19/10007 :007 –[1]

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die An­wendung der Regelungen des § 8 Abs. 1 S. 2 und 3 und Abs.2 S. 11 zweiter Halbs. EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S.2451) unter Berücksichtigung der BT-Drs. 19/25160 S. 138…

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