Titel: Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.03.2022
Aktenzeichen: V R 34/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22070183
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 310
Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
– BFH, Urteil vom 15.03.2022 – V R 34/20 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Entstehen Selbstkosten i.S.v. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen.
- Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regel - fall nicht nach…