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Titel: Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.03.2022
Aktenzeichen: V R 34/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22070183 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 310

Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

– BFH, Urteil vom 15.03.2022 – V R 34/20 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Entstehen Selbstkosten i.S.v. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen.
  2. Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regel - fall nicht nach…
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