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Titel: Definition der Entnahmestelle bei mit der Umspannstation verbundenen Kundenanlagen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 30.06.2022
Aktenzeichen: VI-3 Kart 113/21 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22070180 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 305

Definition der Entnahmestelle bei mit der Umspannstation verbundenen Kundenanlagen

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2022 – VI-3 Kart 113/21 [V] –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Die Entnahmestelle i.S.d. § 2 Nr. 6 StromNEV befindet sich unter Berücksichtigung aller relevanten technischen und rechtlichen Gesichtspunkte an der Schnittstelle zwischen den elektrischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers und des Netzkunden. Die für die Netzentgeltabrechnung maßgebliche Anschlussnetzebene der Entnahmestelle liegt auch in dem Fall, dass…

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