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Titel: Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 28.11.2011
Aktenzeichen: – GZ IV C 6 – S 2137/09/10004 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Energie(wirtschafts)recht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 12001775 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 215

Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)

Mit BMF-Schreiben vom 28. November 2011 - GZ IV C 6 - S 2137/09/10004 - (Versorgungswirtschaft 2012 S. 15 vkw-online.eu DokNr 12001344) nimmt die Finanzverwaltung zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen Stellung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Bildung von Rückstellungen grundsätzlich ausscheide, da in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte erst in der Zukunft periodenübergreifend zu verrechnen sind.

Für die Verrechnungsverpflichtung könne auch kein Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt werden, da es…

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