Titel: Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 28.11.2011
Aktenzeichen: IV C 6 – S 2137/09/10004
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
12001344
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 15
Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)
- Schreiben des BMF vom 28.11.2011 IV C 6 - S 2137/09/10004; DOK 2011/0946298 -
Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- oder Nutzungsverträge), in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten, sondern mit den in Zukunft zu erhebenden Entgelten zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Dauerschuldverhältnisse sind schwebende Geschäfte im Sinne von R 5.7 Absatz 7 EStR. Verpflichtungen…