Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Die prozessuale Durchsetzung der Teilnetzübertragung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG und der Übertragung der Erlösobergrenze nach §26 Abs. 2 ARegV
Datum: 01.09.2011
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 11001184 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, Seite 234

Die prozessuale Durchsetzung der Teilnetzübertragung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG und der Übertragung der Erlösobergrenze nach §26 Abs. 2 ARegV

Abstract

In seinem Artikel „Die prozessuale Durchsetzung der Teilnetzübertragung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG und der Übertragung der Erlösobergrenze nach § 26 Abs. 2 ARegV“ beschäftigt sich Rechtsanwalt Michael Brändle mit in der Praxis relevanten rechtlichen Fragen, nachdem ein Wechsel des Konzessionsnehmers beschlossen ist. Der Neukonzessionär kann nur dann beurteilen, bis zu welchem Erwerbspreis ein auskömmlicher Netzbetrieb überhaupt möglich ist, wenn er weiß, in welcher Höhe er die Erlösobergrenze übertragen bekommt. Bei einem Teilnetzübergang steht diese Information zunächst einmal weder dem Neu- noch dem Altkonzessionär zur Verfügung, da die bisherige Erlösobergrenze aufgeteilt werden muss. Somit steht der Neukonzessionär vor der Frage, wie er seinen Anspruch auf Übereignung des Netzes und die damit zwingend verbundene Übertragung eines Teils der Erlösobergrenze des Altkonzessionärs notfalls gerichtlich durchsetzt. Der Autor diskutiert verschiedene Modelle und stellt deren Antragsformulierungen zur Durchsetzung vor Gericht vor.


Leseprobe

- von RA Michael Brändle, Freiburg -

Nachdem Marthol und Wolf in dieser Zeitschrift einige Anmerkungen zum „Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ vom 15.12.20111 veröffentlicht haben2 und nachdem Börner sich ebenfalls in dieser Zeitschrift vor allem mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Netzübergangs beschäftigte3, soll im nachfolgenden Aufsatz zur Frage Stellung genommen werden, wie diese Ansprüche aus Sicht des Neukonzessionärs - und ggf. aus Sicht der Gemeinde - prozessual gegen den Altkonzessionär durchgesetzt werden können.

Insbesondere wird im Folgenden die Fallgestaltung besprochen, dass sich die Gemeinde, wie das derzeit sehr häufig geschieht, entschlossen hat, den Netzbetrieb „selbst“ zu übernehmen, wobei dies oft in der Weise geschieht, dass die Gemeinde sich einen Partner sucht, mit dem zusammen sie eine Netzgesellschaft gründet, wobei der Partner dann den Netzbetrieb führen soll oder aber das Netz pachtet und selbst führt. In aller Regel wird hier eine Teilnetzübertragung zur Diskussion stehen, da das zu übertragende Netz Teil eines größeren Netzes eines Gebiets- oder Regionalversorgers darstellt. Spätestens wenn der Partner ausgewählt, die neue Netzgesellschaft gegründet und die Konzession an diese von der Gemeinde vergeben ist, stellt sich die Frage, wie und zu welchem Preis der Neukonzessionär an das Netz kommt, zumal wenn der Altkonzessionär sich, was kaum verwundern darf, wenig kooperationsbereit zeigt. Dass diese Fragen vielleicht besser schon vorher hätten gestellt werden sollen, hat Börner4 eindrücklich dargelegt.

I. EnWG-Novelle 2011

Berücksichtigt ist im Folgenden bereits die zum 4.8.2011 in Kraft getretene EnWG-Novelle 20115. Wichtigste Änderung ist, dass in § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG das Wort „überlassen“ durch „übereignen“ ersetzt wurde. Damit ist der Streit, ob der Neukonzessionär Übereignung oder nur Besitzeinräumung, etwa durch Pacht, verlangen kann, beendet. Nach dem neuen § 46 Abs. 2 Satz 3 EnWG kann der Neukonzessionär nach seiner Wahl aber auch nur Besitzeinräumung verlangen. Der Anspruch der Gemeinde, das Netz zu Eigentum zurückzuerhalten, ergibt sich in der Praxis meist bereits aus dem Konzessionsvertrag. Das EnWG 2011 gibt den Neukonzessionär nunmehr also zusätzlich ein Wahlrecht zwischen Übereignung und Besitzverschaffung. …

1 VW 2011 (Heft 2), S. 40, vkw-online.eu DokNr. 11000468

2 VW 2011 (Heft 2), S. 47, vkw-online.eu DokNr. 11000466

3 Börner: Zum Wechsel des Konzessionärs in der Strom- und Gasversorgung in VW 2011 (Heft 3), 62, vkw-online.eu DokNr. 11000515

4 Börner aaO.

5 BGBl I, 1554

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche