Titel: Zu beachtende Punkte bei der Bilanzerstellung nach BilMoG:
Datum: 01.11.2010
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Handelsrecht,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
10000242
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2010, S. 264
Zu beachtende Punkte bei der Bilanzerstellung nach BilMoG:
- Ingangsetzungsaufwendungen (nicht mehr zulässig).
- Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (planmäßige Abschreibungen).
- Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
- Geänderte Wertuntergrenze bei Ermittlung von Herstellungskosten für Anlage- und Umlaufvermögen.
- Änderung bei Verbrauchsfolgefiktionen (nur noch LiFo und FiFo).
- Kein ARAP mehr für Zölle und Verbrauchsteuern.
- Änderung des Ausweises von nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen (nur noch auf Passivseite möglich).
- Ansatz von eigenen Anteilen nur noch auf Passivseite.
- Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen ist neu zu bilden.
- Keine Instandhaltungsrückstellungen mehr für Zeit zwischen 4. und Ende des 12. Monats.
- Kein Ansatz von Aufwandsrückstellungen.
- Bei Rückstellungen zukunftsorientierte Verpflichtungsbewertung des notwendigen Erfüllungsbetrags.
- Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
- Erforderliche Zuführung aus Umstellung zu Pensionsrückstellungen bis spätestens 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15.
- Bei Pensionsrückstellungen ohne Einzelbewertung auch durchschnittlicher Marktzinssatz für eine Laufzeit von 15 Jahren ansetzbar.
- Bilanzorientiertes Temporary-Konzept bei latenten Steuern.
- Passive latente Steuern bleiben passivierungspflichtig; Aktivierungswahlrecht bei aktiven latenten Steuern bleibt bestehen.
- Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen bei Berechnung von aktiven latenten Steuern.
- Gesonderter Ausweis latenter Steuern in der Bilanz.
- Ausschüttungssperren bei gewissen Punkten (Rückstellungen, latente Steuern etc.)
- Gesonderter Ausweis Abzinsung von Rückstellungen unter »Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge« bzw. »Zinsen und ähnliche Aufwendungen«.
- Gesonderter Ausweis Aufwendungen und Erträge aus Umstellung auf BilMoG unter den Posten »außerordentliche Aufwendungen bzw. Erträge«.
- Gesonderter Ausweis Aufwand und Ertrag aus Veränderung bilanzierter latenter Steuern unter dem Posten »Steuern vom Einkommen und Ertrag«.
- Angaben zu einzelnen Verbindlichkeitsposten mit Laufzeit und Pfandrechten zwingend im Anhang.
- Angabe von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften im Anhang, soweit sie für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.
- Angabe von Gründen für Annahme Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Firmenwert von mehr als fünf Jahren im Anhang.
- Aufgeschlüsselte Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars im Anhang.
- Angaben zu nicht auf beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten im Anhang.
- Angaben zu nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Anhang.
- Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
- Angaben bei Bildung von Bewertungseinheiten im Anhang.
- Angaben bei Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden im Anhang.
- Angaben zu bestimmten Anteilen oder Anlageaktien im Anhang.
- Bei Haftungsverhältnissen sind im Anhang die Gründe für Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme zu erläutern.
- Aufgegliederter Gesamtbetrag, der einer Ausschüttungssperre unterliegt, im Anhang.
- Angaben zu latenten Steuern im Anhang.
Angaben zu gewählten Beibehaltungs- und Übergangsregelungen aus Umstellung auf BilMoG im Anhang.