Die Anreizregulierungsverordnung - Grundlagen, Praxistipps und Ausblick auf die Basisjahre 2020/2021
StB Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Dobler, Rödl & Partner, Nürnberg
WPin/StBin Kati Langer, M.Sc., Rödl GmbH, Nürnberg
Dienstag, 22. September 2020 von 09:30 bis 17:00, Nr. 20200922PSr
Mit den Jahren 2018 / 2019 hat die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung begonnen. So könnte man meinen, dass die Anreizregulierung als ein bekanntes System - das seit über zehn Jahren im Praxisbetrieb läuft - keine Überraschungen mehr bereithält. Das ist sicherlich auf den ersten Blick richtig; gleichzeitig hat aber die Komplexität durch zahlreiche Gesetzesänderungen und durch die behördliche Prüfpraxis deutlich zugenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Vorfeld der Basisjahre 2020 / 2021 mit den Festlegungen zu § 6b EnWG (BK9-613-1-613-5 sowie BK8-19-00002_A bis BK8-19-00006_A) für einen neuerlichen „Überraschungseffekt“ gesorgt. Damit verbunden sind erhebliche Anpassungsprozesse, die sich auf die Kostenbasis auswirken.
Was ist nun wichtig? – der Blick über den Tellerrand! Wir möchten in unserem Seminar zunächst die Grundlagen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vermitteln. Zudem wird dargestellt, dass die optimale Umsetzung der Vorgaben aus der ARegV nur dann gelingen kann, wenn die handelsrechtlichen Möglichkeiten für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse zielgerichtet umgesetzt werden. Der Fokus ist hierbei sicherlich auf die optimale Umsetzung der BNetzA-Festlegungen zu richten.
Da die Kostenprüfungen auf Grundlage der Basisjahre 2020 / 2021 zur Bestimmung des Ausgangsniveaus für die vierte Regulierungsperiode unmittelbar vor der Tür stehen, gilt es für die Netzbetreiber, eine möglichst effiziente Kostensteuerung umzusetzen und gleichermaßen den Blick auf die nächsten Basisjahre nicht zu verlieren. Wie kann jedoch die Balance zwischen Umsetzung von Effizienzsteigerungen und »Kostensicherung« für die nächsten Basisjahre gelingen?
Entscheidend hierfür ist eine fundierte Kenntnis des aktuellen Regulierungsrahmens. Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber mit der Novelle der ARegV einen Paradigmenwechsel vollzogen. So werden seither die Kapitalkosten im Rahmen des Kapitalkostenabgleichs (Kapitalabzug und Kapitalkostenaufschlag) jährlich aktualisiert. Diese Systemänderung erfordert eine Analyse und Anpassung des Investitionsverhaltens, der Instandhaltungsstrategie und des Netzkostencontrollings sowie die entsprechende Abbildung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem ergeben sich durch die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zahlreiche neue Fragestellungen im regulierten Bereich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 590,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.