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EU-Beihilfenrecht: Einführung und aktuelle Praxisfragen

Referent:
RA Dr. Marc Dinkhoff, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster

Steigenberger Hotel Drei Mohren Augsburg
Dienstag, 19. November 2019 von 09:30 bis 17:00, Nr. 20191119PS

Im Alltag der Kommunen haben nur wenige Rechtsgebiete in den vergangenen Jahren eine solche Bedeutung und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Kern des Beihilfenrechts ist das Verbot, aus öffentlichen Mitteln Leistungen zu gewähren, die bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und hierdurch den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können. Angesichts dieser Weite der Vorgaben sind für Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen, aber auch des privaten Rechts unzählige Konstellationen denkbar, in denen Leistungen aus öffentlichen Mitteln potenziell beihilferechtlich relevant sein können.

Dieses neu konzipierte Kompaktseminar verbindet die Vermittlung unabdingbaren Grundlagenwissens mit wertvollen Hinweisen und Erläuterungen für die Praxis. Die Vorstellung wegweisender und aktueller Entscheidungen schärft zudem Ihr Problembewusstsein.

Das europäische Beihilfenrecht erfordert neben einem breiten Grundlagenwissen auch detaillierte Kenntnisse von Einzelfallentscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel dieser Veranstaltung ist es zum einen, die Teilnehmer in der Identifizierung potenziell beihilferechtlich relevanter Sachverhalte zu schulen. Zum anderen sollen die Teilnehmer befähigt werden, die Ausnahmeregelungen zur rechtssicheren Zuwendung öffentlicher Mittel nutzen zu können.

Die Teilnahmegebühr beträgt 590,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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