Steuervergünstigungen im Strom- und Energiesteuerrecht inkl. aktueller Änderungen zum 1. Juli 2019
Donnerstag, 12. September 2019 von 09:30 bis 17:00, Nr. 20190912PS
Unternehmen der Versorgungswirtschaft verbrauchen Strom und Energie und stellen dafür entsprechende Entlastungsanträge beim zuständigen Hauptzollamt. Hierbei bestehen oft Unsicherheiten über die Anspruchsgrundlagen und die richtige Umsetzung im Unternehmen, auch wegen der sich ständig ändernden Rechtslage.
Im Seminar werden die Steuervergünstigungen im Strom- und Energiesteuerbereich systematisch dargestellt. Es wird hierbei auch auf die neuesten Entwicklungen aufgrund der umfangreichen Rechtsänderungen seit dem 1. Januar 2018 sowie zu den weiteren Änderungen zum 1. Juli 2019 insbesondere aufgrund des EU-Beihilferechtes eingegangen. Ergänzt wird das Seminar um die Meldepflichten aus der EnSTransV sowie zu den Regelungen und Pflichten zur (Jahres-) Stromsteueranmeldung. Die Veranstaltung soll bewirken, dass auf der Grundlage der vermittelten Informationen die eigene (inner-) betriebliche Sachlage bewertet und ggf. angepasst werden kann und/oder frühzeitig gezielte Gespräche mit den Beratern und ggf. dem zuständigen Hauptzollamt zur weiteren Vertiefung geführt werden können.
Die Teilnahmegebühr beträgt 590,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.