Update Besteuerung der öffentlichen Hand mit Schwerpunktthema Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft durch die Einführung des § 2 b UStG
Donnerstag, 28. Februar 2019 von 09:30 bis 17:00, Nr. 20190228PS
Mit der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand durch die Einführung von § 2 b UStG – basierend auf der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie - erfährt die Besteuerung der öffentlichen Hand derzeit die weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Die Neuregelung führt zu einer massiven Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht. Diese gilt grundsätzlich für alle Umsätze, die ab dem 01. Januar 2017 getätigt wurden.
Unser praxisorientiertes Tagesseminar fokussiert die Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft, informiert über den akuten Handlungsbedarf (für Gremien und Verwaltung), gibt konkrete Handlungsempfehlungen (auch zur Risikovorsorge) und behandelt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer steuerlicher Risikofelder der öffentlichen Hand.
So wird die Systematik der Besteuerung der öffentlichen Hand sowohl bezüglich der Umsatzsteuer (z.B. Chancen und Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges) als auch der Körperschaftsteuer (Behandlung von Betrieben gewerblicher Art) intensiv beleuchtet. Darüber hinaus werden die vielfältigen steuerlichen Verpflichtungen der öffentlichen Hand (unabhängig von wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. bei der Umsatzsteuer in den zahlreichen Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft) nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, aktuellen Neuregelungen und Verwaltungsanweisungen dargestellt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 590,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.