Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Praktische Umsetzung der Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand


Steigenberger Hotel Drei Mohren in Augsburg
Donnerstag, 23. Mai 2019 von 09:30 bis 17:00, Nr. 20190513PS

Der Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch die Einführung des neuen § 2b UStG stellt viele öffentliche Verwaltungen vor gewaltige Herausforderungen. Die Umstellungsarbeiten müssen bis zum Beginn der Haushaltsaufstellung für 2021 abgeschlossen sein, in der Regel also bis zum Herbst 2020. Im Jahr 2019 ist die inzwischen noch verbleibende Zeit, um die Neuerungen in die Praxis umzusetzen, recht kurz – trotz der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsregelung.

Unser neu konzeptioniertes Kompaktseminar stellt Hinweise und Erläuterungen für die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften in den Mittelpunkt. Checklisten und eine Fallsammlung für die tägliche Arbeit sollen den Praktikern die Arbeit erleichtern.

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist eine umfassende steuerliche Neubewertung der Einnahme- und Ausgabesituation der juristischen Personen des öffentlichen Rechts erforderlich. Dazu ist viel Detailwissen erforderlich. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer zu befähigen, den Prozess der praktischen Umsetzung dieser Neuregelung in den Aufbau- und Ablauforganisationen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts rechtskonform und reibungslos gestalten zu können.

Die Teilnahmegebühr beträgt 590,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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