Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbundes

Referent:
RA StB Marcel Reinke, Rödl & Partner, Nürnberg

Mittwoch, 19. März 2025 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20250319

Seit der EuGH-Vorlage des Bundesfinanzhofs an den europäischen Gerichtshof im März 2019 (Az. I R 18/19) ist der steuerliche Querverbund wieder in aller Munde. Auch wenn das entsprechende Revisionsverfahren zurückgenommen wurde, so sind noch einige Verfahren derzeit beim Bundesfinanzhof zum Themenkomplex steuerlicher Querverbund offen.

Daneben hat der Bundesfinanzhof jedoch auch schon eine Reihe von Entscheidungen getroffen, welche teilweise von erheblicher Bedeutung für den steuerlichen Querverbund sind. Zu denken sei hierbei beispielsweise an die Entscheidung V R 43/21, in der der BFH der Mitschlepptheorie eine Absage erteilt hat. Welche Auswirkungen sich aus dieser Entscheidung auf den steuerlichen Querverbund und die Mitschlepptheorie ergeben, wird ebenfalls erörtert.

Im Online-Seminar geben wir einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zum steuerlichen Querverbund und über mögliche Gestaltungsoptionen, die bei der Implementierung eines steuerlichen Querverbundes zu beachten sind. Zudem erhalten Sie einen Ausblick darauf, ob in Zukunft ein steuerlicher Querverbund - vor dem Hintergrund des aktuellen Entwurfes eines BMF-Schreibens zur alternativen Begründung eines steuerlichen Querverbundes mittels PV-Anlagen, hybriden PV-Anlagen oder Fernwärmenetzen - auch ohne ein Blockheizkraftwerk begründet werden kann.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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