Steuerentlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Clouth, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
RA Stefan Ulrich, LL.M., Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Das Strom- und Energiesteuerrecht sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Steuerentlastung vor, die entweder an den Status des Antragstellers (Unternehmen des produzierenden Gewerbes) oder aber an begünstigte technische Prozesse (z.B. Stromerzeugung) gekoppelt sind. Dabei sind neben den allgemeinen Voraussetzungen auch aus dem europäischen Beihilferecht stammende Vorgaben zu beachten.
Aufgrund von kürzlich umgesetzten und aktuell geplanten Gesetzesänderungen und dem Auslaufen von beihilferechtlichen Genehmigungen und Sichtweisen der EU-Kommission stehen verschiedene Anpassungen auf der Agenda, die es bei der Beantragung der Steuerentlastungen zu beachten gilt. Hierzu zählt u. a. auch die nun zum Teil verpflichtende elektronische Antragstellung.
Das Online-Seminar soll einen Überblick über die geplanten Steuerentlastungsmöglichkeiten nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) sowie dem Energiesteuergesetz (EnergieStG) und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) geben und typische Hürden und daneben Fallstricke des Antragsverfahrens aufzeigen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.