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Neuerungen durch das Solarspitzengesetz

Referenten:
RA Michael Hill, ensight PartG mbB, München
RA FAStR Karsten Ahrens, ensight PartG mbB, München

Mittwoch, 07. Mai 2025 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20250507

Mit dem Solarspitzengesetz 2025 werden zentrale Ziele der Energiewende wie die Stabilisierung des Stromnetzes oder die Flexibilisierung des Strommarktes durch den Einsatz intelligenter Technologie verfolgt. In einem Zusammenspiel gesetzlicher Regelungen zur Nutzung von Smart Metern und Batteriespeichern sollen erneuerbare Energien effizienter genutzt und das Stromnetz vor Überlastungen geschützt werden.

Das offiziell als „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ bezeichnete Solarspitzengesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Mit ihm werden zahlreiche Gesetze überarbeitet. Neben Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden u.a. die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beispielsweise zur Überprüfung der Steuerungsfähigkeit und Ausstattung von Messstellen, des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) zielgerichtet angepasst.

Die bedeutenden Neuerungen gelten hierbei insbesondere für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die nach Inkrafttreten des Gesetzes im Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, und beeinflussen neben den Betreibern der PV-Anlagen gleichermaßen Netz- und Messstellenbetreiber.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

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Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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