Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Umsetzung der Ergebnisse der Kostenprüfung Gas und Strom sowie der Festlegungen der Regulierungsbehörden - aktuelle Fragen zum Jahresabschluss 2022

Referent:
WP/StB Dipl.-Kfm. Uwe Deuerlein, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Nürnberg

Montag, 12. Dezember 2022 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20221212

Die Erfahrungen mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörden aus den Jahresabschlüssen 2020 haben gezeigt, dass die Behörden die Verschärfung der Regelungen zur buchhalterischen Entflechtung nach § 6b EnWG auch strikt umgesetzt sehen wollen. Im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse 2021 hat sich zudem vor allem im Strombereich gezeigt, dass die Festlegungen - gerade bei der Umsetzung im Unternehmen - im Detail zu erheblichen Auslegungsfragen führen können.

In diesem Online-Seminar geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Erfahrungen und Schlussfolgerung dieser Festlegung auf Seiten der Versorger und auch der Prüfungsbehörden. Es werden die grundsätzlichen und inhaltlichen Änderungen für die Unternehmen sowie die zentralen Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung in der Finanzbuchhaltung und im Controlling aufgezeigt und wie sich die Auswirkungen auf die Prozesse der Jahresabschlusserstellung und -prüfung darstellen.

Der erweiterte Umfang mit den Tätigkeitsabschlüssen für die Netz- und Dienstleistungsbereiche sowie dem Messstellenbetrieb und der Umsetzung des Ladesäulenbetriebes nach § 7c EnWG sollte ebenfalls beachtet werden.

Vor diesen Hintergründen sollten auch zwischen den Fotojahren die regulatorischen Anforderungen und Auswirkungen nicht aus den Augen verloren bzw. bei grundsätzlichen Entscheidungen als wesentliche Parameter mit einbezogen werden. Wir erläutern, welche Gestaltungsspielräume und Optimierungsmöglichkeiten sich für die kommenden Fotojahre und Kostenprüfungen im Regulierungsmanagement - trotz aller Umstände - noch ergeben bzw. welche Sachverhalte trotzdem noch umgesetzt werden sollten.

Weiterhin geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Strom- und Energiesteuer sowie die aktuellen Entwicklungen des BEHG und die notwendigen Umsetzungsschritte bis Ende des Jahres.

Je nach Entwicklung der Lage in der Ukraine und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die zukünftigen Energiebezugsgeschäfte kann sich eine deutlich erweiterte Rückstellungsnotwendigkeit im Vergleich zum Abschluss 2021 ergeben.

Die Gebühr beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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