Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds
Seit der EuGH-Vorlage des Bundesfinanzhofs an den europäischen Gerichtshof im März 2019 (Az. I R 18/19) ist der steuerliche Querverbund wieder in aller Munde. Auch wenn das entsprechende Revisionsverfahren zurückgenommen wurde, so sind noch einige Verfahren derzeit beim Bundesfinanzhof zum Themenkomplex steuerlicher Querverbund offen. Hierbei wird insbesondere auf aktuell anhängige Entscheidungen BFH (bspw. I R 43/21) eingegangen und hierzu ein Ausblick gegeben.
Doch neben diesem Thema gab es von Seiten der Rechtsprechung und Finanzverwaltung auch weitere Äußerungen zum steuerlichen Querverbund - sei es zur Frage der Spartenbildung im Zusammenhang mit dem Schulschwimmen oder zur Frage der disquotalen Gewinnausschüttung bei Dauerverlusttätigkeiten im Rahmen des § 8 Abs. 7 KStG.
Im Online-Seminar geben wir einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zum steuerlichen Querverbund und über mögliche Gestaltungsoptionen, die bei Kooperationen aufgrund einer zulässigen disquotalen Gewinnausschüttung bzw. disquotalen Verlustzuweisung entstehen. Zudem erhalten Sie einen Ausblick darauf, ob in Zukunft ein steuerlicher Querverbund - vor dem Hintergrund des Klimaschutzgesetzes - auch mittels anderer Wärmeerzeugungsanlagen als einem Blockheizkraftwerk begründet werden kann. In diesem Kontext wird auch auf mögliche Folgerungen für den steuerlichen Querverbund eingegangen, die sich aus der aktuellen Gaskrise ergeben. Insbesondere wird hierbei darauf eingegangen werden, welche Auswirkungen ein Abschalten des BHKW hat bzw. haben wird.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.