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Mengenmeldungen nach § 19 StromNEV und EEG im Jahr 2022 – Anforderungen und Folgen

Referent:
RA Michael Hill, Hill Bunnemann Partnerschaft mbB, München

Donnerstag, 17. Februar 2022 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20220217

Nach ereignisreichen Jahren im Energierecht wird nun seit dem 01. Januar 2022 von den Unternehmen verlangt, dass diese bei Reduktionen von Preisbestandteilen entweder geeicht den Eigenverbrauch nachweisen oder auf die Vergünstigung verzichten. Betroffen sind hier neben der EEG-Umlage und den Reduktionen der sogenannten „besonderen Ausgleichsregelung“ vor allem die § 19 StromNEV-Umlage und ab 2023 die neue Wasserstoff-Elektrolyse-Umlage. Auch in der Stromsteuer werden die Anforderungen strenger und eine Reduktion ist an immer höhere Anforderungen zur Messung geknüpft.

Die Meldepflicht bis 31. März 2022 zur § 19 StromNEV-Umlage stellt damit sowohl die Netzbetreiber, als auch deren Netzkunden und Versorger vor schwierige Herausforderungen. Was genau muss denn nun „erklärt“ werden und welche Folge haben die fehlenden Erklärungen auf die Abwicklung der Umlage? Dies versucht das Online-Seminar rechtzeitig vor Ende der Meldefrist zu klären.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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