Handelsrechtliche Behandlung von Energielieferverträgen vor dem Hintergrund steigender Beschaffungspreise - Anwendung des IDW RS ÖFA 3 sowie Notwendigkeit von Drohverlustrückstellungen
Nachdem sich die Energiepreise in den letzten Jahren zumindest auf Basis der Terminprodukte relativ konstant entwickelt hatten, ist seit Mitte des Jahres 2021 ein deutlicher Aufwärtstrend erkennbar. Gleichzeitig ergeben sich am kurzfristigen Spotmarkt Preisausschläge, die sich sicherlich nicht immer mit Fundamentaldaten erklären lassen.
Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche Energielieferanten „aufgegeben“ und viele Kunden fallen nun in die Grundversorgung. Waren solche „Kundengewinne“ bei Insolvenzen kleinerer Händler bisher eher gern gesehen, führten die teilweise massiven Kundenbewegungen nun dazu, dass die bisherigen Beschaffungsmengen nicht ausgereicht haben und nun auch Grundversorger gezwungen waren, sich mit den teuren Kurzfristprodukten einzudecken.
Eine weitere Alternative bestand darin, neue Preismodelle einzuführen, um hier nicht unverschuldet eine wirtschaftliche Belastung hinnehmen zu müssen.
Während diese Sachverhalte im ersten Schritt in vielen Unternehmen „nur“ von der Vertriebsseite bearbeitet wurden, zeigt sich nun, dass sich auch über die Kostenentwicklungen Unterdeckungen ergeben, die handelsrechtlich als Drohverlustrückstellungen zu erfassen sind.
Daher müssen von den Unternehmen jetzt die Grundsatzfragen zur Anwendung des ÖFA 3 sowie die Möglichkeit von Saldierungen mit anderen Augen als in der Vergangenheit betrachtet werden.
Die Gebühr beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.