Fernwärmevertragsrecht im Wandel – ein Jahr nach der Novelle der AVBFernwärmeV und der Einführung der FFVAV
Das Fernwärmvertragsrecht befindet sich - ausgelöst durch die Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001) - in einem gravierenden Wandel. Die mit diesem Artikelgesetz verbundene
- Novellierung der ‚Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme‘ (AVBFernwärmeV) einerseits sowie
- Einführung der ‚Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte‘ (FFVAV) andererseits
sehen - in Bezug auf die Gestaltung neuer und hinsichtlich der Abwicklung bestehender Verträge - Veränderungen vor, die die Marktakteure vor technische, kaufmännische und rechtliche Herausforderungen stellen und/oder in der Zukunft stellen werden.
Das Artikelgesetz sieht keine bestandsschützenden Übergangsfristen vor, so dass vom Grundsatz her die neuen Regeln mit dem Tag der Verkündung, d.h. dem 05. Oktober 2021 von den betroffenen Rechtsanwendern beachtet werden müssen. Der Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass der neue Ordnungsrahmen teilweise unklare Formulierungen beinhaltet, in deren Konsequenz Rechtsunsicherheiten in Bezug auf betriebliche Abläufe (z.B. Gestaltung des Mess- und Abrechnungswesen, Vertragsmanagements) und vertragsrechtliche Belange entstehen können.
Das Seminar zeigt die rechtlichen Problemkreise und geht auf Lösungsmöglichkeiten ein, die von der Praxis auch teilweise umgesetzt werden.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.