Eigenversorgung im Energie- und Stromsteuerrecht sowie nach dem EEG 2021 – Fehlerquellen erkennen und Potenziale voll ausschöpfen
RA Stefan Ulrich, LL.M., Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Clouth, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Für viele Unternehmen der Versorgungswirtschaft stellt sich immer häufiger die Frage, ob Strom für den Eigenbedarf fremdbezogen oder selbst produziert werden soll. Oftmals fällt eine solche Entscheidung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zugunsten der Eigenversorgung aus. Dabei sind jedoch keinesfalls nur rein finanzielle Aspekte gegeneinander abzuwägen. Vielmehr kommt es auch zu einer Vielzahl von regulatorischen, energiewirtschaftsrechtlichen sowie strom- und energiesteuerrechtlichen Fragestellungen, die im Vorfeld beantwortet werden müssen.
Das Online-Seminar soll die wesentlichen Punkte aufzeigen, die im Rahmen einer geplanten oder bereits bestehenden Eigenversorgung in den oben genannten Rechtsmaterien zu beachten sind. Dabei wird praxisnah und aktuell sowohl auf mögliche Begünstigungs- als auch etwaige Fehler- und Risikopotenziale bei der Energie- und Stromsteuer sowie beim EEG 2021 hingewiesen. Sie erfahren, ob und wie in diesem rechtlichen Zusammenhang eine Eigenversorgung mit Strom eine aus wirtschaftlicher Sicht attraktive Alternative zum Fremdbezug von Strom darstellen kann. Dies geschieht anhand von vielen Praxisbeispielen und vor dem Hintergrund der jüngsten Veröffentlichungen von BMF, GZD, BAFA, Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern.
Die Gebühr beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.