Das Ende der EEG-Umlage im Vertrieb
RAin Janka Schwaibold, LL.M., Schalast LAW | TAX, Hamburg
RAin Victoria Boss, Schalast LAW | TAX, Hamburg
Der Wegfall der EEG-Umlage kommt und das schon zum 1. Juli 2022.
Für Energieversorger ergeben sich daraus eine ganze Reihe an Fragen nach dem resultierenden Umsetzungsaufwand. Umgesetzt wird der Wegfall in zwei Schritten: unterjährig wird die Umlage auf 0 gesetzt und vorgegeben, wie sich diese Absenkung in Verträgen des Grundversorgers, in Sonderverträgen mit Komplettpreissystemen und bei Festpreisen und Preisgarantien auswirkt. Für die Zeit ab dem Kalenderjahr 2023 wird das EEG umfassend angepasst. Darf der Wegfall mit einer Neukalkulation der anderen Kostenfaktoren in einer Preisanpassung berücksichtigt werden? Müssen Abschläge angepasst werden oder reicht die Berücksichtigung mit der nächsten Abrechnung?
Folge des Wegfalls der EEG-Umlage wird auch die Neubewertung bestehender und ggf. geplanter Eigenversorgungskonzepte sein, die häufig mit Unterstützung des örtlichen Versorgers entwickelt werden.
Welche „Nebenwirkungen“ hat der Wegfall auf die verbleibenden Umlagen und Abgaben.
Im Online-Seminar wird der vertriebliche Umgang mit dem Wegfall in Bestandsverträgen mit unterschiedlichen Preiskonstellationen und die Folgewirkungen auf Vertriebsverträge und Vertriebs- bzw. Eigenversorgungskonzepte vorgestellt.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.