Insolvenzrecht kompakt - auf was Energieversorger (während der Corona-Pandemie) besonders achten müssen
RA Dr. Thomas Wolf, LL.M.oec., Rödl & Partner, Nürnberg
RA Norman Lenger, LL.M., Rödl GmbH, Nürnberg
Das Massengeschäft der Energieversorgung bringt es beinahe zwangsläufig mit sich, dass Energieversorger immer wieder und immer häufiger mit Insolvenzen konfrontiert werden. Die Corona-Pandemie wird diese Entwicklung nochmals deutlich verstärken.
So können Vertriebskunden insolvent gehen, was erhebliche Außenstände für den Vertrieb zur Folge haben kann. Aber auch Lieferanten – wie die Vergangenheit inzwischen mehrfach gezeigt hat – können kurzfristig in Schwierigkeiten geraten mit der Folge, dass sich Energieversorger als Netzbetreiber gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung z.B. von bereits vereinnahmten Netzentgelten verteidigen müssen.
Im Umgang mit Insolvenzen sind allerdings eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, die ein genaues und gutes Verständnis des Insolvenzrechts erfordern, um sich als Gläubiger oder auch Schuldner optimal verhalten zu können. Insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht ist inzwischen ein Dickicht aus gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung, das für den Laien kaum überschaubar ist. Gleiches gilt für den Umgang mit Kündigung, Ratenzahlung, Stundung und Vorauszahlung.
Ziel unseres Seminars ist es, den zuständigen Mitarbeitern von Energieversorgern aufzuzeigen, wie man sich in welcher Phase eines Insolvenzverfahrens optimal verhält, welche Stolpersteine insbesondere bei Insolvenzen in der Energiewirtschaft zu beachten sind und welche Besonderheiten während der Corona-Pandemie gelten.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.