Grundlagen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
RA Dr. Thomas Wolf, LL.M.oec., Rödl & Partner, Nürnberg
StB Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Dobler, Rödl & Partner, Nürnberg
Die Anreizregulierung bestimmt maßgeblich die Umsatzerlöse des regulierten Netzbereichs. So wird die Erlösobergrenze auf Basis der sogenannten Fotojahre im fünfjährigen Turnus durch die Regulierungsbehörde festgelegt.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Kostenprüfung (Bestimmung Ausgangsniveau) werden die Kosten des Netzbetriebs mittels der Effizienzvorgaben in Erlösobergrenzen überführt, innerhalb der Regulierungsperiode findet jedoch eine Entkopplung der jeweiligen Kostenbasis zu den zulässigen Erlösobergrenzen statt. Die Anreizregulierungsverordnung sieht danach vor, dass die jeweiligen Netzbetreiber sukzessive ihre Effizienz verbessern, um so die zugestandene Rendite erwirtschaften zu können.
Dieses Online-Seminar zeigt die rechtliche „Stellung" der Anreizregulierungsverordnung im energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen auf und beschreibt die wesentlichen Inhalte zur Bestimmung der Erlösobergrenzen, der Effizienzvorgaben und der jährlichen Anpassungen. Zudem wird dargestellt, dass die „ständige" Auseinandersetzung mit der Netzkostensteuerung – auch außerhalb der Fotojahre – sicherlich nicht zuletzt durch die Novellierung der ARegV (Kapitalkostenabgleich) nochmal an Bedeutung gewonnen hat.
Hinweis: In dem ergänzenden Online-Seminar "Kostenprüfung und Netzkostensteuerung" werden die Vorgaben zur Netzkostenermittlung detailliert beschrieben und erläutert.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei gleichzeitiger Buchung mit der Veranstaltung „Kostenprüfung und Netzkostensteuerung" gewähren wir eine Ermäßigung von 5%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.