EnWG-Novelle 2021 – Neue Regeln für Energielieferverträge und Abrechnungen
RA Markus Heinrich, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm
RAin Denise Dressler-Niesler, LL.M., Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm
Nachdem bereits das geplante Gesetz für faire Verbraucherverträge dazu führt, dass sich der Rechtsrahmen für die Energielieferung an Verbraucher dieses Jahr ändern wird, folgt nunmehr die Novellierung des EnWG zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht soll weitere verbraucherschützende Normen ins EnWG implementieren. Er sieht in Bezug auf die Lieferung und Abrechnung von Energie vor allem Änderungen und Ergänzungen der Vorschriften in §§ 40, 41 EnWG vor. So sollen die Vorschriften durch die Paragraphen §§ 40a bis 40c und §§ 41a bis 41e ergänzt werden.
Ziele des Online-Seminars
- Kenntnis wesentlicher Grundlagen zu Energielieferverträgen und Abrechnungen
- Sensibilisierung für die Verbrauchsermittlung für Strom- und Gasrechnungen sowie Rechnungs- und Informationszeiträume
- Kenntnis über die neuen Transparenzanforderungen
- Wissen um neue Besonderheiten bei Energielieferverträgen mit Letztverbrauchern und Verträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- Verständnis für den Einsatz von lastvariablen, tageszeitabhängigen und dynamischen Stromtarifen
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.