Energie- und Stromsteuer 2021
RA/FAStR Ralf Reuter, Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwalts- und Steuerberatungsges., Düsseldorf
Für Strom- und Erdgasversorger ist der Monat Mai immer auch mit der Abgabe der Strom- und Energiesteueranmeldung verbunden. Hierbei sind nicht nur alle steuerpflichtigen Mengen beim Hauptzollamt anzumelden, sondern auch stromsteuerfreie Mengen. Neu ist, dass die Stromsteuerfreiheit für bestimmte Anlagen ab dem 01. Juli 2019 die Erteilung einer förmlichen Erlaubnis und weitere besondere Nachweise erfordert, die ebenfalls bis zum 31. Mai zu erbringen sind.
Auch ein neues Urteil des Bundesfinanzhof vom 15. Dezember 2020 (VII R 36/18) zum Betreibenlassen einer Stromerzeugungsanlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG eröffnet neue Spielräume für die Steuerbefreiung.
Ferner sind bei den Veranlagungen die aktuellen Veröffentlichungen der Zollverwaltung zum sogenannten Anlagenbegriff und zur Stromsteuerbefreiung für die Stromerzeugung sowie die neueren Entwicklungen beim Verwenderbegriff zu berücksichtigen (u.a. die Veröffentlichung der Generalzolldirektion, "Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verwenderbegriff, Stand: 30. April 2021).
Für zukünftige Antragstellungen bleibt noch zu beachten, dass seit dem 16. Februar 2021 auch die Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) zur Verfügung steht, mit der bestimmte Antragstellungen und -bearbeitungen digital erfolgen sollen. Schließlich wurde am 06. April 2021 das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - 7. VStÄndG - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit dem auch Änderungen des Strom- und Energiesteuergesetzes verbunden sind.
Über diese und weitere Entwicklungen werden Sie in dieser Veranstaltung informiert.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.