Die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV): Was Fernwärmeversorger und Contractoren jetzt machen müssen!
RA Dr. Karsten Rauch, Justitiar der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
RA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Norman Fricke, AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., Frankfurt a. Main
Fernwärme- und Kälteversorgungsunternehmen sowie Contractoren (Fernwärmeversorger) haben sich kurz- und mittelfristig in vielfältiger Art und Weise auf Veränderungen in ihrem Geschäftsumfeld einzustellen. Neben bereits intensiven Debatten um Möglichkeiten der CO2-Kostenweiterbelastungen, Veränderungen der Regelungen um Preisänderungs- und Laufzeitklauseln sind seit 05. Oktober 2021 signifikante Veränderungen des Fernwärmevertragsrechts in Kraft. Die bisherigen Bestimmungen zur Messung, Ablesung und Abrechnung - niedergelegt in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV) - wurden nahezu vollständig novelliert.
Das Mess- und Abrechnungswesen der Fernwärmeversorger muss sich seitdem an der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) orientieren. Die Regelungen entfalten ihre Regelungswirkungen unmittelbar auf Bestands- und Neukundenverträgen. Die vom neuen Fernwärmevertragsrecht geforderte Umstellung auf präzise und fernablesbare Messeinrichtungen wird bei den betroffenen Unternehmen kostenauslösende Folgen nach sich ziehen. Ebenfalls ist zu erwarten, dass auf das Kunden- und Abrechnungsmanagement neue, stark von der FFVAV beeinflusste Herausforderungen warten.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer für die neuen Regelungen des Fernwärmevertragsrechts zu sensibilisieren, die neuen Bestimmungen der FFVAV darzustellen und mögliche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.