Die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV): Was Fernwärmeversorger und Contractoren jetzt machen müssen!
RA Dr. Karsten Rauch, Justitiar der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
RA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Norman Fricke, AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., Frankfurt a. Main
Fernwärme- und Kälteversorgungsunternehmen sowie Contractoren (Fernwärmeversorger) haben sich kurz- und mittelfristig in vielfältiger Art und Weise auf Veränderungen in ihrem Geschäftsumfeld einzustellen. Neben bereits intensiven Debatten um Möglichkeiten der CO2-Kostenweiterbelastungen, Veränderungen der Regelungen um Preisänderungs- und Laufzeitklauseln beschert der Gesetzgeber den Marktteilnehmern kurz vor der parlamentarischen Sommerpause 2021 noch signifikante Veränderungen des Fernwärmevertragsrechts. Die bisherigen Bestimmungen zur Messung, Ablesung und Abrechnung - niedergelegt in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV) - werden nahezu vollständig novelliert.
Das Mess- und Abrechnungswesen der Fernwärmeversorger wird sich daher zukünftig an der neu geschaffenen sogenannten Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) orientieren müssen. Die Regelungen werden bindendes Recht darstellen. Sie entfalten unmittelbar nach dem Inkrafttreten der FFVAV in Bestands- und Neukundenverträgen ihre Regelungswirkungen. Da die FFVAV keine Übergangsregelungen enthält, sind Fernwärmeversorger gut beraten, sich sehr zeitnah mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen. Denn die vom neuen Fernwärmevertragsrecht geforderte Umstellung auf präzise und fernablesbare Messeinrichtungen wird bei den betroffenen Unternehmen kostenauslösende Folgen nach sich ziehen. Ebenfalls ist zu erwarten, dass auf das Kunden- und Abrechnungsmanagement neue, stark von der FFVAV beeinflusste Herausforderungen warten.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer für die neuen Regelungen des Fernwärmevertragsrechts zu sensibilisieren, die neuen Bestimmungen der FFVAV darzustellen und mögliche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.