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Die ausgeförderte Anlage im EEG – Rechtliche Anforderungen nach Ende der Förderung

Referent:
RA Michael Hill, Hill Bunnemann Partnerschaft mbB, München

Donnerstag, 09. September 2021 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20210909

Seit nunmehr über zwanzig Jahren gibt es die Förderung für Stromerzeugungsanlagen, welche durch den Einsatz erneuerbarer „Rohstoffe“ Strom herstellen. Das EEG fördert derartige Anlagen für 20 Jahre nach deren Inbetriebnahme. Seit dem 01. Januar 2021 sind daher bereits einige Anlagen „durchgefördert“ und fallen aus den Förderansprüchen. Was nun?

Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 hat sich der Gesetzgeber endlich zu den Möglichkeiten der Anschlussförderung und zu den Anforderungen und zum Regelwerk für entsprechende Anlagen geäußert. Flankiert von Vorgaben zur Messung von Erzeugungsanlagen und rechtlicher Unsicherheit wegen beihilferechtlicher Vorbehalte der EU-Kommission, gilt es für den Anlagenbetreiber einiges zu beachten.

Das Seminar erörtert die rechtlichen Anforderungen an derart ausgeförderte Erzeugungsanlagen und zeigt Möglichkeiten zur Anschlussnutzung auf. Hierbei werden auch Potenziale der Vermarktung und vor allem des Weiterbetriebs der Anlagen erörtert.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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