Regulierungskammer Bayern - Festlegungen zu Tätigkeitsabschlüssen
RA Dr. Thomas Wolf, LL.M.oec., Rödl & Partner, Nürnberg
StB Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Dobler, Rödl & Partner, Nürnberg
WPin/StBin Kati Langer, M.Sc., Rödl GmbH, Nürnberg
Alle Strom- und Gasverteilernetzbetreiber wurden kürzlich durch die Regulierungskammer Bayern darüber informiert, dass zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 6b Abs. 6 Sätze 1 und 2, Abs. 1 Satz 1 EnWG zur Konsultation gestellt sind. Die finalen Festlegungen werden Ende Juni erwartet.
Was „befürchtet“ wurde, wird nun konkret: Die Regulierungskammer Bayern beabsichtigt die entsprechenden Festlegungen der Bundesnetzagentur vom November 2019 weitgehend zu übernehmen!
Was erwartet die betroffenen Unternehmen (vor allem Netzbetreiber und deren verbundene Dienstleister)?
- Der Arbeitsumfang im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nimmt erheblich zu. Das zeigen die ersten Erfahrungen aus der Umsetzung der BNetzA-Festlegungen.
Was ist zu befürchten?
- Handelsrechtlich zulässige Darstellungen und Bilanzoptimierungen (so zum Beispiel die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten) werden zum Nachteil der Netzbetreiber kalkulatorisch „wieder zurückgedreht“.
- Der Druck auf die konzerninternen Dienstleistungsentgelte nimmt deutlich zu (erhebliche Kostenkürzungen sind zu befürchten).
In diesem Online-Seminar werden Sie über die wesentlichen Regulierungsinhalte informiert.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.