Energie- und Stromsteuer 2020
RA/FAStR Ralf Reuter, Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwalts- und Steuerberatungsges., Düsseldorf
Sie werden über die wichtigsten Anpassungen des Energie- und Stromsteuergesetzes informiert. Neben Änderungen durch die Gesetzgebung und neuen Urteilen der Rechtsprechung sind in jüngster Zeit auch wieder neue Verlautbarungen der Zollverwaltung ergangen.
Von aktueller Bedeutung für Energieversorger sind die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Juli 2019, insbesondere hinsichtlich der Stromsteuerbefreiungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energien) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Steuerbefreiung für dezentrale Versorgungskonzepte mit Kleinanlagen), für die viele Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 eine Erlaubnis beantragen mussten. Unternehmen, die diese Erlaubnis nicht rechtzeitig beantragt haben, müssen nun mit steuerlichen Konsequenzen rechnen, die wir Ihnen näher aufzeigen werden.
Daneben werden wir in dem Online-Seminar auf aktuelle Verlautbarungen der Zollverwaltung hinweisen, u.a. zu den Aufzeichnungspflichten für Versorger und Lieferer ab 2020 sowie auf weitere aktualisierte Formulare und Informationsschreiben.
Zudem stellen wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung vor, u.a. zum Verwenderbegriff bei der technischen Betriebsführung und zu Entlastungsmöglichkeiten für Abwasserunternehmen.
Diese und weitere aktuelle Entwicklungen werden aufgegriffen und im Rahmen dieses Online-Seminars näher erläutert.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.