Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Energie- und Stromsteuer 2020

Referent:
RA/FAStR Ralf Reuter, Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwalts- und Steuerberatungsges., Düsseldorf

Dienstag, 28. April 2020 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20200428

Sie werden über die wichtigsten Anpassungen des Energie- und Stromsteuergesetzes informiert. Neben Änderungen durch die Gesetzgebung und neuen Urteilen der Rechtsprechung sind in jüngster Zeit auch wieder neue Verlautbarungen der Zollverwaltung ergangen.

Von aktueller Bedeutung für Energieversorger sind die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Juli 2019, insbesondere hinsichtlich der Stromsteuerbefreiungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energien) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Steuerbefreiung für dezentrale Versorgungskonzepte mit Kleinanlagen), für die viele Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 eine Erlaubnis beantragen mussten. Unternehmen, die diese Erlaubnis nicht rechtzeitig beantragt haben, müssen nun mit steuerlichen Konsequenzen rechnen, die wir Ihnen näher aufzeigen werden.

Daneben werden wir in dem Online-Seminar auf aktuelle Verlautbarungen der Zollverwaltung hinweisen, u.a. zu den Aufzeichnungspflichten für Versorger und Lieferer ab 2020 sowie auf weitere aktualisierte Formulare und Informationsschreiben.

Zudem stellen wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung vor, u.a. zum Verwenderbegriff bei der technischen Betriebsführung und zu Entlastungsmöglichkeiten für Abwasserunternehmen.

Diese und weitere aktuelle Entwicklungen werden aufgegriffen und im Rahmen dieses Online-Seminars näher erläutert.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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