Einführung in das EU-Beihilfenrecht
Ein Zuschuss zum Neubau des örtlichen Vereins- oder Schützenheims, ein Steuerverzicht zugunsten eines großen Unternehmens im Ort zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, eine vergünstigte Grundstücksveräußerung an einen Investor zur Realisierung eines besonderen städtebaulichen Projekts – Kommunen können aus den unterschiedlichsten (politischen wie kommunalrechtlichen) Gründen ein Interesse an der Unterstützung Dritter haben.
Oftmals wird hierbei übersehen, dass es sich bei Zuschüssen der öffentlichen Hand schnell um eine nach Art. 107 AEUV verbotene Beihilfe handeln kann. Die Europäische Kommission hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland mit Schreiben vom 31. Januar 2019 angezeigt, dass in 49 von der Europäischen Kommission überprüften Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Von weitergehenden Schritten hat die Europäische Kommission ausweislich des Schreibens nur aus dem Grunde abgesehen, da derzeit keine Beschwerden Dritter vorlägen.
Beihilfen sind dem Staat zurechenbare Maßnahmen, die durch den Transfer staatlicher Mittel bestimmten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile verschaffen, die den Wettbewerb in spürbarer Weise verändern und zugleich zumindest potentielle Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten entfalten. Diese Voraussetzungen sind, wie das Online-Seminar zeigen wird, schnell erfüllt. Wäre im Grundsatz eine Beihilfe gegeben, bedeutet dies glücklicherweise nicht automatisch die Unzulässigkeit des fraglichen Vorhabens. Das europäische Beihilfenrecht kennt nämlich verschiedene Rechtfertigungsmechanismen, mithilfe derer Transaktionen zulässig gestaltet werden können. Dies stellen wir ebenfalls in diesem Seminar dar.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.