Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
StB Lukas Bien, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg
WP/StB Dipl.-Kfm. Uwe Deuerlein, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Nürnberg
Der Bundestag hat das erste Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Dieses zum 01. Januar 2021 in Kraft tretende Gesetz ist mit einer deutlichen Erhöhung der Zertifikatspreise für die Sektoren Wärme und Verkehr verbunden. Damit erfolgt im Zuge der Umsetzung des Klimapaketes der Europäischen Union eine weitere Belastung bei der Verwendung von fossilen Brennstoffen.
Neben dem Gesetz werden mehrere Verordnungen die Umsetzung der Vorgaben regeln. Diese Verordnungen liegen aber noch nicht alle vor, so dass die betroffenen Unternehmen vor zahlreichen Fragen zur Umsetzung stehen.
Weder die Einordnung der Mehrkosten als Steuern oder Abgaben noch die Details der Abwicklung des Zertifikatehandels mit der DEHST oder die Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen im Unternehmen und gegenüber Kunden sind bisher klar und verständlich geregelt. Insbesondere die - zumindest zeitweise mögliche - Doppelbelastung stellt eine Herausforderung für alle Marktteilnehmer dar. Unternehmen, die erheblich durch das BEHG belastet werden, haben zudem die Möglichkeit, sich im Nachgang befreien zu lassen. Aber auch hier fehlen die Grundlagen für die tatsächliche Abwicklung.
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