Aktuelle Rechtsfragen bei Preisanpassungen im Energievertrieb
Gegen Ende eines Jahres beschäftigen sich Energie- und Wasserversorgungsunternehmen häufig mit erforderlichen Anpassungen ihrer Preise. Dabei geht es zum einen um die Zusammensetzung und Erhöhung der Preiskomponenten sowie der ggf. zugrundeliegenden Formeln. Zum anderen ist regelmäßig die Frage der Transparenz relevant. Also in welcher Art und Weise die Anpassungen und deren Grundlagen den Kunden verständlich gemacht werden müssen.
Hierbei ist zwischen Verträgen in der Grundversorgung sowie Sonderkundenverträgen zu unterscheiden.
Für Erstgenannte bieten die Strom- und GasGVV bzw. AVBFernwärmeV und AVBWasserV zusammen mit der jeweils aktuellen Rechtsprechung ein gewisses Korsett. Zweitgenannte werden indes einzig anhand der teils strengen Regeln des allgemeinen AGB-Rechts bewertet – eine Bewertung, welche ebenfalls mit Blick auf die Anpassungen der Rechtsprechung einem stetigen Wandel unterliegt.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.