Neuregelung der Besteuerung der öffentlichen Hand durch § 2b UStG
Mit dem neuen § 2b UStG kommt es bei der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen öffentlichen Rechts zu einer grundlegenden Änderung und massiven Ausweitung der Steuerpflicht. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich seit dem 01. Januar 2017 und müssen bis zum 01. Januar 2021 umgesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Umstellungsarbeiten (u.a. Einnahmeninventur, IT Anpassung, Vertragsanpassungen etc.) abgeschlossen sein.
Das Seminar gibt einen dezidierten Überblick über die einzelnen Regelungen des § 2b UStG, den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf, die Chancen und Risiken sowie die noch offenen Fragen. Der Referent gibt konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Rechtslage. Die Teilnehmer lernen die Neuregelung des § 2b UStG mit den Auswirkungen auf die vielfältigen Aufgabenfelder bei den kommunalen Gebietskörperschaften kennen. Sie erfahren, wie der Übergang der Besteuerung geordnet ablaufen kann.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.