Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Grundlagen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

Referenten:
RA Dr. Thomas Wolf, LL.M.oec., Rödl & Partner, Nürnberg
StB Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Dobler, Rödl & Partner, Nürnberg

Mittwoch, 08. Mai 2019 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20190508

Die Anreizregulierung bestimmt maßgeblich die Umsatzerlöse des regulierten Netzbereichs. So wird die Erlösobergrenze auf Basis der sogenannten Fotojahre im fünfjährigen Turnus durch die Regulierungsbehörde festgelegt.

Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Kostenprüfung (Bestimmung Ausgangsniveau) werden die Kosten des Netzbetriebs mittels der Effizienzvorgaben in Erlösobergrenzen überführt, innerhalb der Regulierungsperiode findet jedoch eine Entkopplung der jeweiligen Kostenbasis zu den zulässigen Erlösobergrenzen statt. Die Anreizregulierungsverordnung sieht danach vor, dass die jeweiligen Netzbetreiber sukzessive ihre Effizienz verbessern, um so die zugestandene Rendite erwirtschaften zu können.

Wir zeigen die rechtliche „Stellung“ der Anreizregulierungsverordnung im energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen auf und beschreiben die wesentlichen Inhalte zur Bestimmung der Erlösobergrenzen, den Effizienzvorgaben und den jährlichen Anpassungen. Zudem stellen wir dar, dass die „ständige“ Auseinandersetzung mit der Netzkostensteuerung – auch außerhalb der Fotojahre – sicherlich nicht zuletzt durch die Novellierung der ARegV (Kapitalkostenabgleich) nochmal an Bedeutung gewonnen hat.

Hinweis: In dem ergänzenden Online-Seminar „Kostenprüfung und Netzkostensteuerung“ werden die Vorgaben zur Netzkostenermittlung detailliert beschrieben und erläutert.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

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