Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Gehaltsanreize zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Referent:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Raphael Schuster, Bayerisches Landesamt für Steuern, München

Dienstag, 03. Dezember 2019 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20191203

Verschiedene Faktoren – wie z.B. der demografische Wandel – führen jetzt bereits zu Engpässen am Arbeitsmarkt, weshalb die Personalbeschaffung eine große Herausforderung für Unternehmen geworden ist. Um weiterhin qualifiziertes Personal zu finden, und damit auch zukünftig wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es besonders wichtig, ein hohes Maß an Arbeitgeberattraktivität (sogenanntes employer branding) zu bieten. Hierdurch können sich Unternehmen von anderen Wettbewerbern am Arbeitsmarkt positiv abheben und Personal langfristig an das Unternehmen binden. Außerdem ist die Arbeitgeberattraktivität ein wichtiger Faktor für ein positives Betriebsklima und die Zufriedenheit des Personals.

Bei der Attraktivität eines Unternehmens spielen die Entlohnung und darüberhinausgehende finanzielle Anreize eine Hauptrolle. Das Online-Seminar gibt einen Überblick über Möglichkeiten zur Optimierung des Arbeitslohns unter Nutzung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungsregelungen. Diese sind für ein Unternehmen von besonderer Bedeutung, da sie den Vorteil der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität mitbringen, aber verhältnismäßig geringe Kosten verursachen. Daneben können auch Vergünstigungsnormen genutzt werden, die auf die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter abzielen und damit zu einer Steigerung der Produktivität beitragen.

Im Seminar werden Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung des Arbeitslohns dargestellt und die Inhalte anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht. Darüber hinaus wird auf aktuelle Änderungen im Bereich der Entgeltoptimierung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) eingegangen, sowie die daraus resultierenden Problemfelder aufgezeigt.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

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