Mieterstromgesetz – Chancen für Versorgungsunternehmen und Vermieter
Referenten:
Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin
RA Christoph Germer, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Berlin
Termin: Donnerstag, 05.10.2017 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Das Mieterstromgesetz soll den weiteren Ausbau von Solarstrom fördern und auch Mietern die Vorteile der Eigenerzeugung nutzbar machen. Dazu wurde ein neuer Fördertatbestand für solar erzeugten und im Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang an Mieter gelieferten und verbrauchten Strom in das EEG 2017 eingeführt. Das Gesetz ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten, die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission wird erwartet. Mieterstromprojekte nach den neuen Regelungen können in Angriff genommen werden. Die Online-Veranstaltung wird Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte nahebringen, die Versorgungsunternehmen und Vermieter bei der Umsetzung des Mieterstromgesetzes beachten müssen.
Anmeldung
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