Aktuelle rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Löschwasservorhaltung
Referenten:
RA Peter Lindt, Rödl & Partner GbR, Nürnberg
Dipl.-Kfm. Florian Moritz, Rödl & Partner GbR, Nürnberg
Mittwoch, 03.05.2017 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20170503
Die Pflicht zur Vorhaltung von Löschwasser obliegt in den Bundesländern überwiegend den Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe. Mit der Neufassung einiger Landeswassergesetze wurde die Frage nach der Zuständigkeit für die Löschwasservorhaltung durch die Wasserversorger aufgeworfen. In diesem Zusammenhang sind auch der Umfang der Löschwasservorhaltung und die Kostentragung zu klären.
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