Neuregelung der Besteuerung der öffentlichen Hand
durch § 2 b UStG
Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Franz Käsbohrer,
Städtischer Verwaltungsdirektor, Leiter des Kämmerei- und Steueramts der Stadt Augsburg
Mittwoch, 01.06.2016 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Der Seminarinhalt im Überblick:
Durch die Einführung des § 2 b UStG wird sich die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen öffentlichen Rechts ab 2017 grundlegend verändern.
Das Seminar gibt
- einen Überblick über die einzelnen Regelungen des § 2 b UStG, den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf, die Chancen und Risiken sowie die noch offenen Fragen;
- konkrete Empfehlungen für die Abwägung für die bis Ende 2016 auszuübende Wahlmöglichkeit.