Besteuerung der öffentlichen Hand
Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Franz Käsbohrer,Städtischer Verwaltungsdirektor a. D., ehem. Leiter des Kämmerei- und Steueramts der Stadt Augsburg
12- teilige Seminarreihe
Termine:30.11.2016: Umsatzsteuer der öffentlichen Hand 4 - Teil 9
07.12.2016: Umsatzsteuer der öffentlichen Hand 5 - Teil 10
14.12.2016: Übungen zur Umsatzsteuer - Teil 11
21.12.2016: Sonderthemen der öffentlichen Hand - Teil 12
jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr
Der Seminarinhalt im Überblick:
Obwohl die öffentliche Hand mit ihren hoheitlichen Tätigkeiten grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, kann sie vielfach Steuertatbestände erfüllen. Das gilt bei der Umsatzsteuer in den zahlreichen Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (z.B. bei Leistungsbezügen aus dem Ausland) und ganz allgemein bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auch von der Privatwirtschaft vorgenommen werden (können). Steuerrechtlich wird bei letzteren von Betrieben gewerblicher Art gesprochen, die schon nach den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität wie jedes andere Unternehmen zu besteuern sind.
Mit der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand durch die Einführung von § 2 b UStG – basierend auf der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie - erfährt die Besteuerung der öffentlichen Hand derzeit die weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.
Die Veranstaltungsreihe behandelt intensiv die geltenden rechtlichen Vorschriften, die aktuellen Neuregelungen und Verwaltungsanweisungen.
Schwerpunkte der Umsatzsteuer sind dabei u.a. die Neuregelungen des Unternehmensumfangs der öffentlichen Hand sowie Fragen des Vorsteuerabzugs, der Vorsteueraufteilung und –zuordnung und der Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei teilunternehmerisch genutzten Einrichtungen wie z.B. Bäder, Sportanlagen, Stadthallen, Bürgerhäuser, PV-Anlagen und zum Teil auch Versorgungsbetriebe.
Im Rahmen der Körperschaftsteuer werden neben der Zuordnung steuerlich abzugsfähiger Betriebsausgaben auch die Besonderheiten der dauerdefizitären Betriebe gewerblicher Art sowie die differenzierte Kapitalertragsteuerproblematik von Regie- und Eigenbetrieben behandelt.
Konkrete Praxis- und Fallbeispiele bringen Ihnen den Stoff nahe und machen ihn für Sie praktisch verwertbar.
Die Seminare sind ein Kompass in der komplexen Welt der Besteuerung der öffentlichen Hand.
Anmeldung
Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Webinaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung.
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