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Umsatzsteuer der öffentlichen Hand (6 Teile)

Einschl. neuem § 2b UStG zur Umsatzsteuer der öffentlichen Hand!

Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Franz Käsbohrer,

Städtischer Verwaltungsdirektor, Leiter des Kämmerei- und Steueramts der Stadt Augsburg

Der Seminarinhalt im Überblick:

Obwohl die öffentliche Hand mit ihren hoheitlichen Tätigkeiten grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, kann sie vielfach Steuertatbestände erfüllen. Das gilt bei der Umsatzsteuer in den zahlreichen Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (z.B. bei Leistungsbezügen aus dem Ausland) und ganz allgemein bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auch von der Privatwirtschaft vorgenommen werden (können). Steuerrechtlich wird bei letzteren von Betrieben gewerblicher Art gesprochen, die schon nach den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität wie jedes andere Unternehmen zu besteuern sind.

Mit der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand durch die EUGH- und BFH-Rechtsprechung – basierend auf der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie - erfährt die Besteuerung der öffentlichen Hand derzeit die weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Die Veranstaltungsreihe behandelt intensiv die geltenden rechtlichen Vorschriften, die aktuellen Verwaltungsanweisungen und die vom Bundestag am 24.09.2015 beschlossenen Neuregelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG).Dabei werden die Übergangsregelungen bis einschließlich 2020 dargestellt und der Handlungsbedarf aufgezeigt. Weiterhin werden die Folgen der Entkoppelung von Körperschaft- und Umsatzsteuerrecht durch die Neuregelungen erläutert. .

Schwerpunkte der Umsatzsteuer sind u.a. die mehrfachen Neuregelungen des Unternehmensumfangs der öffentlichen Hand sowie die daraus resultierenden Fragen der Vorsteueraufteilung und –zuordnung und der Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei teilunternehmerisch genutzten Einrichtungen wie z.B. Bäder, Sportanlagen, Stadthallen, Bürgerhäuser, PV-Anlagen und zum Teil auch Versorgungsbetriebe.

Konkrete Praxis- und Fallbeispiele bringen Ihnen den Stoff nahe und machen ihn für Sie praktisch verwertbar.

Die Seminare sind ein Kompass durch die komplexe Welt der Besteuerung der öffentlichen Hand.

Termine:

Teil 1: 28.10.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

Teil 2: 04.11.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

Teil 3: 12.11.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

Teil 4: 19.11.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

Teil 5: 24.11.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

Teil 6: 10.12.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Übungen zur Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

Lesen Sie mehr in der ausführlichen Seminarbeschreibung!

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