Titel: Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei der Festlegung eines gemeindlichen Anteils i.H.v. 50% für den Um- und Ausbau von Anliegerstraßen
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 29.01.2025
Aktenzeichen: 5A1017/21.Z
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090029
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2025, Seite 129
Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei der Festlegung eines gemeindlichen Anteils i.H.v. 50% für den Um- und Ausbau von Anliegerstraßen
– VGH Hessen, Beschluss vom 29.01.2025 – 5 A 1017/21.Z –
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Regelung in einer kommunalen Straßenbeitragssatzung, die einen Gemeindeanteil i.H.v. 50 % am Aufwand für den Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen) oder hinsichtlich deren Teileinrichtungen vorsieht, verstößt gegen § 11 Abs. 4 Satz 1 Hess. KAG und das abgabenrechtliche Vorteilsprinzip.
- Durch die in § 11 Abs. 4 Satz 1 Hess. KAG festgelegten Mindestsätze der gemeindlichen Beteiligung am Aufwand für den Um- und Ausbau an…