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Titel: Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art.132 Abs.1 Buchst.f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des §4 Nr.29 UStG)
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 04.09.2024
Aktenzeichen: XI R 37/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090025 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2025, Seite 118

Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art.132 Abs.1 Buchst.f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des §4 Nr.29 UStG)

– BFH, Beschluss vom 04.09.2024 – XI R 37/21 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin.
  2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder.
  3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit einer bei ihr angestellten Arbeitnehmerin Reinigungsleistungen an ihre Mitglieder ausführt und steuerfreie Leistungen von Subunternehmern…
Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 05/2025, Seite 118 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.05.2025 online verfügbar.
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