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Titel: Heranziehung des Bodenrichtwerts bei Grundstücksflächen im Landschaftsschutzgebiet
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 09.01.2025
Aktenzeichen: 11 V 2128/24 A (BG)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090027 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2025, Seite 124

Heranziehung des Bodenrichtwerts bei Grundstücksflächen im Landschaftsschutzgebiet

– FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2025 – 11 V 2128/24 A (BG) –

Leitsätze der Redaktion:

Gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelt sich der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke regelmäßig durch Multiplikation ihrer Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert (§ 196 BauGB).

Bei sonstigen Flächen i.S.d. § 3 Abs. 5 ImmoWertV 2022 wie Naturschutzgebieten, Nationalparks, Biosphärenreservaten, Naturparks oder Landschaftsschutzgebieten handelt es sich nicht um baureifes Land, sondern um Flächen, die einen abweichenden Entwicklungszustand i.S.d. § 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 05/2025, Seite 124 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.05.2025 online verfügbar.
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