Titel: Änderung der Gewinnermittlungsart
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2024
Aktenzeichen: XR1/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090026
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2025, Seite 121
Änderung der Gewinnermittlungsart
– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – X R 1/23 –
Leitsätze des Gerichts:
- Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen in Betracht.
- Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen…