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Titel: Verrechnung von Kostenüberdeckung und Fördermitteln; kalkulatorische Zinsen
Behörde / Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 18.07.2024
Aktenzeichen: 4KO698/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25089967 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2025, Seite 102

Verrechnung von Kostenüberdeckung und Fördermitteln; kalkulatorische Zinsen

– OVG Thüringen, Urteil vom 18.07.2024 – 4 KO 698/17 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es kommt für die richterliche Kontrolle des in einer Gebührensatzung festgelegten Gebührensatzes nach der Thüringer Rechtslage nur darauf an, dass der Gebührensatz im Ergebnis nicht gegen das in § 12 Abs. 2 Satz 3 ThürKAG normierte Kostenüberschreitungsverbot verstößt (sog. Ergebnisrechtsprechung).
  2. Eine Satzung ist nur dann wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot nichtig, wenn ein oder mehrere Kalkulationsfehler die Toleranzgrenze von 5 % überschreiten. Maßstab für die…
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