Titel: Verrechnung von Kostenüberdeckung und Fördermitteln; kalkulatorische Zinsen
Behörde / Gericht:
Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 18.07.2024
Aktenzeichen: 4KO698/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25089967
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2025, Seite 102
Verrechnung von Kostenüberdeckung und Fördermitteln; kalkulatorische Zinsen
– OVG Thüringen, Urteil vom 18.07.2024 – 4 KO 698/17 –
Leitsätze des Gerichts:
- Es kommt für die richterliche Kontrolle des in einer Gebührensatzung festgelegten Gebührensatzes nach der Thüringer Rechtslage nur darauf an, dass der Gebührensatz im Ergebnis nicht gegen das in § 12 Abs. 2 Satz 3 ThürKAG normierte Kostenüberschreitungsverbot verstößt (sog. Ergebnisrechtsprechung).
- Eine Satzung ist nur dann wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot nichtig, wenn ein oder mehrere Kalkulationsfehler die Toleranzgrenze von 5 % überschreiten. Maßstab für die…