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Titel: Berücksichtigung des relativierten Bodenrichtwertes zur Differenzierung des Steuermaßstabes
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 09.10.2024
Aktenzeichen: 6 LB 6/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25089966 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2025, Seite 97

Berücksichtigung des relativierten Bodenrichtwertes zur Differenzierung des Steuermaßstabes

– OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.10.2024 – 6 LB 6/24 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bedarf es bei Verwendung des sog. Flächenmaßstabs als Ersatzmaßstab zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer aufgrund der im Gemeindegebiet inhomogenen Verhältnisse hinsichtlich des Wohnwerts einer weiteren Differenzierung, um den Belastungsgrund möglichst wirklichkeitsnah zu erfassen, können als weitere differenzierende Faktoren das Baujahr, der Lagewert und die Gebäudeart herangezogen werden (Anschluss an OVG Schleswig, Urteile vom 24.04.2024 – 6 KN 1/ 24, juris, Rz. 114; 6 KN 2/24,…
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