Titel: Abgabefreiheit nur für selbständige Teilbereiche mit eigenen Mischwasserentlastungsbauwerken
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 13.02.2025
Aktenzeichen: 8ZB24.1899
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25089968
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2025, Seite 107
Abgabefreiheit nur für selbständige Teilbereiche mit eigenen Mischwasserentlastungsbauwerken
– VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 – 8 ZB 24.1899 –
Leitsätze der Redaktion:
Das Vorliegen eines die Einleitung zulassenden wasserrechtlichen Bescheids ist tatbestandliche Voraussetzung für die Abwasserabgabefreiheit.
Die Aufteilung einer Kanalisation in abgabefreie und abgabepflichtige Teile setzt das Vorliegen selbständiger Teilbereiche voraus, die mit den notwendigen Mischwasserentlastungsbauwerken ausgestattet sind.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung der Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser für die…